Kategorie-Archiv: Abwicklungsservice mit Ihrer Krankenkasse

Abwicklungsservice mit Ihrer Krankenkasse bei Hörgeräte Schulte in Lippstadt

Abwicklungsservice mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten eines Hörgeräts zu übernehmen, wenn dieses medizinisch sinnvoll ist und von einem HNO-Facharzt verordnet wurde.

Die Kosten für das Hörgerät werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn die Hörhilfe zuvor von einem Facharzt verordnet wurde. Wenn also der Verdacht auf Schwerhörigkeit besteht, sollte man in jedem Fall einen Arzt aufsuchen.

Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen und Beratung:

Hörgeräte Schulte

Erwitter Str. 27
59557 Lippstadt

Telefon: 0 29 41 – 968 68 08
E-Mail: info@hoergeraete-schulte.de
Internet: http://www.hoergeraete-schulte.de

Hörgeräteakustiker Wolfgang Schulte aus Lippstadt

Hörgeräteakustikermeister Dipl.-Ing. Wolfgang Schulte aus Lippstadt

Ihr Experte für Hörgeräte für Kinder und Jugendliche in Lippstadt: Wolfgang Schulte ist Hörgeräteakustikermeister mit einer Zusatzausbildung zum Pädakustiker sowie Diplom-Ingenieur und am Standort Lippstadt auch kompetenter Berater rund um Hörgeräte für Kinder und Jugendliche.

Kinder und Jugendliche benötigen Hörgeräte bester Qualität, die auch besonderen Belastungen standhalten. Auch an die Beratung durch einen erfahrenen Pädakustiker werden hohe Ansprüche gestellt. Hörgeräteakustikermeister Wolfgang Schulte aus Lippstadt berät Sie gern.