Hörgeräte-Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem 1. November 2013 ihren Zuschuss für Hörgeräte deutlich erhöht. Der Festbetrag ist von 421,28 Euro auf 784,94 Euro pro Gerät gestiegen. Wartungskosten werden von den Kassen gesondert vergütet. Allerding ist zu beachten, dass der Festbetrag eine Obergrenze markiert und nicht von jeder Krankenkasse gezahlt wird. Zudem gilt der volle Betrag nur für das erste Hörgerät, für das zweite muss im Schnitt mit einem Abschlag von rund 20 Prozent gerechnet werden.

Welchen Zuschuss zahlt welche Krankenkasse?

• AOK: Erstes Hörgerät 700,00 Euro, beide Geräte 1247,00 Euro.
• Barmer: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• BIG: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• BKK: Erstes Hörgerät 741,00 Euro, beide Geräte 1326,00 Euro
• DAK: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• HEK: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• hkk: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• IKK: Erstes Hörgerät 715,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• KKH: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• Knappschaft: Erstes Hörgerät 650,00 Euro, beide Geräte 1144,00 Euro
• LKK: Erstes Hörgerät 650,00 Euro, beide Geräte 1144,00 Euro
• Techniker: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro